Ladesäulenverordnung – ein Diskriminierungsversuch?

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Einfach Sonne in den Akku

Verschiedene Stellungnahmen zur LSV haben  ISOR-Mitglieder als Kommentar an den BSM – unsere Bundesvertretung in Berlin – gerichtet.

Ausführlich formuliert hat es unser stellvertretender Vorsitzender Henning Bettermann.

Der bisher bekannt gewordene Entwurf der Ladesäulenverordnung LSV stellt nach unserer Auffassung einen Versuch dar, über das Gesetzgebungsverfahren einheimische Fahrzeug- und Ladesystemhersteller gegenüber ausländischer Konkurrenz zu bevorzugen. Im Hinblick auf die Supercharger der Firma TESLA würde es sogar technisch unterlegene Systeme zum Standard erheben. Ganz allgemein sind in der aktuellen Phase schneller technischer Entwicklung Festlegungen durch den Gesetzgeber auf ein Mindestmaß zur Gewährleistung der Gerätesicherheit zu beschränken, um den Fortschritt nicht zu behindern. Die bisher vorliegenden Festlegungen haben sich bewährt und bedürfen keiner Ausweitung oder Verschärfung!
Wir fordern den BSM auf, dem Gesetzgeber unmissverständlich auf unsere Bedenken bezüglich des vorliegenden Entwurfs der LSV hinzuweisen und die rechtliche Prüfung durch zuständige nationale und internationale Gerichte anzukündigen. Als erfahrene Nutzer elektrischer Fahrzeuge und Ladesysteme stehen wir klar auf der Seite derer, die durch mögliche zukünftige unsachgemäße Ge- oder Verbote in der Nutzung, Entwicklung oder Verkauf vielfältiger Ladesysteme behindert werden.
Ihre Fragen beantworte ich gerne telefonisch unter 0162 6555800, täglich von 10 bis 22 Uhr!
Mit besten Grüßen
Henning Bettermann
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2 Antworten zu Ladesäulenverordnung – ein Diskriminierungsversuch?

  1. admin sagt:

    Bei der Ladesäulenverordnung muss bei den Schnellladesäulen eine Diskriminierung der Pioniere, die in der Regel oft japanische Fahrzeuge (Vorreiter) fahren, vermieden werden. Der CHAdeMO-Standard sollte unbedingt Berücksichtigung finden.
    Nach derzeitiger Sachlage bedeutet das, dass Schnellladesäulen mindestens drei – mit Audi demnächst vier – Stecker haben müssten. Manches dieser Entwicklung ist zwar völliger Blödsinn, aber ausgerechnet die Pioniere der Schnellladung, CHAdeMO und TESLA, abzustrafen, kann nicht ohne Protest hingenommen werden.
    Für die Alltagsladung mit geringeren Stromstärken reichen handelsübliche Steckdosen völlig aus, darauf kann nicht häufig genug hingewiesen werden.

  2. Karsten sagt:

    Was ich eine bodenlose Frachheit finde ist:

    Die öffentliche Erörterung wurde vom BMWi endgültig abgesagt.

    Begründung: Man möchte keine öffentliche kontroverse Diskussion über einige strittige Punkte.

    Soll das also bedeuten, wenn Gegenstimmen vorhanden sind, machen wir einfach keine Diskussion und gut ist?

    Wo leben wird denn hier?

    Ich dachte in einem Rechtsstaat.

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