Datum: 02.05.2014 | Von: Dr. W. Wolksi
Seit Ende März 2014 finden sich mehrere Pressemeldungen (offenbar zuerst im „Handelsblatt“) dazu, die Bundesregierung habe sich auf Kriterien zur Förderung der Elektromobilität geeinigt. Berichtet wird davon, es gehe um Eckpunkte für ein „Elektromobilitätsgesetz“.
Wenn man die Gesichtspunkte betrachtet und die Hintergründe kennt, reibt man sich erstaunt die Augen:
- „Erstmals“ werde festgelegt, welche Art von Fahrzeugen „künftig“ als Elektroautos gelten sollen (vgl. z.B. „Stern online“ vom 25. 04.2014: „Regierung legt Kriterien für Elektroauto-Förderung fest“).
- Man wolle „Elektroautos mit Privilegien ausstatten“ („Sonderrechte beim Parken oder zum Fahren auf Busspuren“; vgl. „Spiegel online“ vom 28.03.2014: „Gesetzesinitiative: Bundesregierung will E-Auto-Förderung schnell einführen“).
Warum kann man sich über solche Meldungen nur wundern? – Eine neue Initiative gibt es sicherlich. Aber was der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht wird, ist entweder falsch, oder inhaltlich teils ein alter Hut! Deshalb muss an folgende Daten erinnert werden: