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25. Tour de Ruhr – Jubiläumstour 2016
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Tesla treibt die Autobauer vor sich her
Elektroautos zunehmend konkurrenzfähig, meint die Wirtschaftswoche. Bei den Kosten sind viele E-Modelle schon überlegen, nur bei der Reichweite hapert es oft noch.
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E-Treff Münsterland: zwei Tage der Elektromobilität im Juni
Liebe Freundinnen und Freunde der Elektromobilität,
unser neuer Mitstreiter Witold Wylezol plant zwei Tage der Elektromobilität unter dem Motto “Mein erster Tag mit Elektroauto”.
Der erste Termin, 12.06., ist in Sendenhorst Albersloh im Sozialzentrum Fels, Kirchplatz 14, https://www.sendenhorst.de/index.php?id=94
der zweite Termin, 26.06., ist in Münster Altenberge in den ehemalige Grünwerkstätten, Waltrup 3a, http://www.garten-cafe.net/
Von 10 bis 20 Uhr sollen Elektroautos präsentiert, Probefahrten angeboten, Filme gezeigt und Vorträge gehalten werden.
Natürlich muss man die Zeiten einteilen, nicht jeder hält das 10 Stunden aus. Es gibt aber Essen und Trinken an zwei sehr schönen Standorten.
Wer gewerblich etwas anzubieten hat, kann das gerne tun, auch Familien sind willkommen.
Nötig wäre eine feste Anmeldung, möglichst bald. Wenn ein Vortreffen gewünscht ist, könnte man das problemlos in Altenberge machen.
Elektromobile Grüße,
Bernd und Witold
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100.000 km im E-Smart in knapp drei Jahren
Vielleicht kann eine neue Rubrik entstehen über unsere Mitglieder und ihre Elektroautos. Der Brief von Josef ist jedenfalls ein würdiger Anfang. Wenn Ihr Lust habt, schickt mir persönliche Berichte und schöne Fotos.
Euer ISOR-Blogger
Hallo Bernd,
hier eine kleine Marke im Leben eines E-Mobilisten nach weniger als 36 Mon. rein elektrischen Fahrens.
Der Tacho hat die 100 tausend Rolle drin. Wie man sehr deutlich sieht. Mal schauen wie viel man dem Smart ED denn so zugetraut hat. 2 , 3, oder 400 tausend ? Das ist Praxis bei meinen E-Smart. 100 000 km.
Mit besten Grüßen, Josef
Josef Busch
Möllenwegg 1
48691 Vreden
0175 275 53 42
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50.000 km mit meinem iOn
Als ich den iOn am 20.4.2012 übernahm, hatte er bei Mu by Peugeot mit der tollen Nummer SB-MU 1000 bereits im ersten Jahr 2500 km gelaufen oder mehr gestanden.
In den folgenden vier Jahren habe ich ihn bis zum Ablauf der Batteriegarantie noch einmal 50.000 km ohne Probleme gefahren. Es gab zwei interne Rückrufaktionen, bei denen er eine neue Unterdruckpumpe und neue Batterieaufhängungen bekommen hat.
Die Kapazitätsprüfung der Batterie ergab vor einem Jahr 37.9 Ah, was nach Peugeot-Definition 95% entspricht.
Im Jahr davor hatte ich den iOn mit einem neuen schwarzen Firmenleihwagen von Rüschkamp ausprobiert und war sehr zufrieden.
Kurz vor Ende der Leasing-Zeit wurde der schwarze verkauft, und ich bekam meinen eigenen weißen, den ich mit dem roten Streifen markieren ließ.
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BSM und Lemnet zur Ladesäulenverordnung
Hallo an Rhein und Ruhr !
anbei der aktuelle Stand durch die Ausschüsse Bundesrat und die aktuelle Medienmitteilung der vier Verbände.
Damit dürfte die 26. Feb. Sitzung des Bundesrats nicht mehr spannend werden. Mit dem Kompromiss können die Verbände „leben“, zumal
Eine II. LSV bis Nov. 2016 ja im Bundesrat vorliegen muss und diese breiter diskutiert und beeinflusst werden dürfte.
Der BSM hat das bereits auf der Webseite. http://www.bsm-ev.de/news/889-br-aendert-lsv
LEMnet.eu dürfte nachher folgen.
Beste Grüsse Andreas
Andreas-Michael Reinhardt, Präsident
LEMnet Europe e.V. – Europäischer Verein zur neutralen Information über europäische und internationale Infrastruktur für alle Elektrofahrzeuge. Gemeinnützigkeit anerkannt.
Fax: +49 18050 20252098; E-Mail: andreas-michael.reinhardt@lemnet.eu oder art@art-reinhardt.de Tel . 0151 156 38 794 oder 03677- 64 29-0 Sitz: Albert-Einstein-Straße 3, D-98693 Ilmenau.
Ladeinfrastruktur: Mindestanforderungen statt Kleinteiligkeit und Ausgrenzung. BUNDESRAT formuliert wichtige Ergänzungen zur Ladesäulenverordnung und weist die Richtung.
- LSV-Änderung durch Bundesrat: Wir begrüssen den Kompromissvorschlag.
“Wir begrüssen den Kompromissvorschlag des Bundesrats in Sachen Ladesäulenverordnung. Die elektromobile Ladeinfrastruktur in Deutschland kann sich gemäß den bekannten Anforderungen der Elektrofahrzeug- Fahrerinnen und – Fahrer nunmehr zukunftsfähiger entfalten. Die Betreiber von Stromtankstellen dürfen auf klare Regeln hoffen“, heisst es in einer gemeinsamen Verbände- Stellungnahme, welche heute LEMnet-Europe e.V. und deren Präsident, Andreas-Michael Reinhardt, in Berlin veröffentlichten, zugleich im Namen von BSM, P+C und TFF.
- Ausschüsse Bundesrat haben 16:01 Änderungen der LSV beschlossen
Die Medienstellungnahme folgte unmittelbar nach öffentlicher Vorlage der Bundesrat- Drucksache, welche die Länderbeschlüsse in den Ausschuss-Sitzungen vom 10.-11. Feb.2016 in Berlin festhalten und am 16. Feb. veröffentlicht wurden.
- Ja zur Standardisierung von Ladesteckern – aber auch Ja zur Vielfalt und Marktorientierung
Es heisst in der Stellungnahme seitens LEMnet Europe und der beteiligten Verbände Bundesverband Solare Mobilität e.V., Park+Charge e.V., TFF-Tesla Fahrer und Freunde e.V weiter:
„Sollte der Bundesrat den Empfehlungen seiner drei Fachausschüsse am 26. Februar folgen, womit bei 16:01 Stimmen in den Ausschüssen gerechnet werden darf, dann hat die Ausbreitung der Ladeinfrastruktur in Deutschland jetzt eine reelle Chance, sich gem. den Vorgaben der EU-Richtlinie 2014/94/EU vom 22.102014 zu entwickeln und zugleich bei aller angemessenen Standardisierung von Ladesteckern bzw. – Konnektoren Vielfalt und Marktorientierung auch in Deutschland sicherzustellen. Das nutzt den heutigen Elektromobilisten mit ihren unterschiedlichsten Lade- Steckern und – Bedarfen. Ebenso bringt das aber auch die Ausbreitung und Installation von Ladesäulen insgesamt im öffentlichen Raum voran, sofern, wie angekündigt – in 2016 – sämtliche rechtlichen Voraussetzungen zum Ausbau weiterer neuer 15.000 – Ladesäulen im öffentlichen Bereich geschaffen werden können. Der Bundesrat hat dem Bund aufgegeben, die bereits angekündigte II. Ladesäulenverordnung bis zum 18. November 2016 zur Beschlussfassung der Länderkammer vorzulegen. Wir danken dem Bundesrat für seinen konstruktiven Änderungsvorschlag zur LSV. Zugleich hoffen wir, daß die II. Verordnung durch den BMWi im Sinne einer konsensfähigen und an der EU-Richtlinie eng orientierten Rahmenvereinbarung alsbald vorgestellt und diskutiert wird.“
- Öffentliche Kritik der Verbände zeitigt Wirkung
„Bekanntlich hatten sich die Verbände Bundesverband Solare Mobilität e.V. (www.bsm-ev.de ), LEMnet Europe e.V. (www.lemnet.org ), Park+Charge e.V. (www.park-charge.de ) TFF- Tesla Fahrer und Freunde e.V. (http://www.tff-ev.de)
in den letzten Monaten gegenüber den 16 Bundesländern breit und öffentlich engagiert gegen den vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) erarbeiteten Entwurf einer Ladesäulenverordnung (LSV). Nachdem der BMWi auf die Änderungsvorschläge an seinem Referentenentwurf im 1. Quartal 2015 nicht eingegangen war, hatten sich unsere Verbände an die Länder und den Bundesrat gewandt, um der Verabschiedung der LSV in der vorliegenden Form durch den Bundesrat entgegen zu wirken. Die Verordnung ist bekanntlich zustimmungspflichtig. Die Länder waren konstruktiv. Danke!“, sagte bsm- Vorsitzender Thomic Ruschmeyer, zugleich auch im Namen seiner Kollegen. “In diesem Zusammenhang wurde durch die Verbände auch eine Online-Petition aufgesetzt, welche inzwischen von mehr als 2.300 Bürgerinnen und Bürgern gezeichnet wurde und den Vertretern der Länder bekannt ist. Die Unterschriftenliste wird zum 26. Februar nunmehr übergeben werden an den amtierenden Bundesratspräsidenten“, sagte TTF- Vorsitzende Eberhard Mayer. „Ein Dankeschön sagen wir allen Mitzeichnern der Online-Petition und den Engagierten, welche unermüdlich seit mehr als ein Jahr im Gespräch mit Freunden, Kollegen und der Politik für unsere Sichtweise geworben und sich für eine Veränderung der LSV eingesetzt haben. Mit dem Kompromiss können wir leben und hoffen auf eine ausgewogene LSV II bis zum 18. November 2016“ heisst es abschließend seitens des P+C-Vorsitzenden Patrick Zankl, auch im Namen seiner Mitsreiter aus den beteiligten Verbänden. gez. Andreas-Michael Reinhardt, Thomic Ruschmeyer (bsm), Patrick Zankl (P+C) und Eberhard Mayer (TFF) LINK: https://secure.avaaz.org/de/petition/Bundesrat_Aenderung_der_BundesratsDrucksache_50715_BMWi_Ladesaeulenverordnung_LSV/?nXuLWjb
ANLAGE / BUNDESRAT- Drucksache 507/1/15
“Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile (Ladesäulenverordnung – LSV)
BUNDESRAT entscheidet im Plenum in der 942. Sitzung am 26. Februar 2016
„Der federführende Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und der Verkehrsausschuss empfehlen dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderungen zuzustimmen:
1. Zu § 1 zweiter Halbsatz – neu – LSV In § 1 sind nach den Wörtern „Ladepunkten für Elektromobile“ die Wörter „und soll um weitere Aspekte des Betriebes von Ladepunkten wie Authentifizierung, Nutzung und Bezahlung entsprechend der Umsetzungsfrist der Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 (ABl. L 307 vom 28.10.2014, S. 2) über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe bis zum 18. November 2016 in einer Folgeverordnung ergänzt werden“ einzufügen.
- Zu § 2 Nummer 9 zweiter Halbsatz LSV In § 2 Nummer 9 ist nach den Wörtern „befahren werden kann;“ der zweite Halbsatz zu streichen.
Der federführende Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und der Verkehrsausschuss empfehlen dem Bundesrat ferner, folgende Entschließung zu fassen: a) Der Bundesrat erkennt an, dass die von der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU vorgelegte Verordnung wichtige, kurzfristig regelungsbedürftige Punkte umfasst. b) Er ist der Auffassung, dass für einen erfolgreichen Markthochlauf der Elektromobilität in Deutschland eine vollständige ordnungsrechtliche Grundlage für den Auf- und Ausbau der Ladeinfrastruktur zielführend ist. Dazu ist die vorgelegte Verordnung ein erster Schritt. Die darin enthaltenen Regelungen sollen unverzüglich, in einem zweiten Schritt, durch Regelungen zu den erforderlichen Standards hinsichtlich Information, Authentifizierung, Zugänglichkeit und Abrechnung ergänzt werden. Dieses von der Bundesregierung vorgesehene zweistufige Regelungsverfahren muss nach Inkrafttreten des ersten Teils der Ladesäulenverordnung (LSV) schon in den nächsten Wochen die Verhandlungen zum zweiten Teil der LSV vorsehen, damit nicht durch inkompatible Authentifizierungs- und Abrechnungssysteme ein Akzeptanzhemmnis auf Seiten der Nutzer aufgebaut wird. c) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die fehlenden Regelungen in einvernehmlichem Zusammenwirken von Bund, Ländern, Kommunen und Marktteilnehmern bis zum 18. November 2016 in einer Folgeverordnung zu regeln.“ Text und Begründung, siehe auch PDF-Anlage bzw. LINK(oben) – zitiert aus Dokument
ENDE
Empfehlungen der Ausschüsse: BUNDESRAT_11FEB_2016_507-1-15
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Verbraucher wollen Kontrolle über Fahrzeugdaten behalten
Edgar Meyer von der Bertha Benz Challenge hat folgenden Moderatorenbeitrag bei XING (Forum: Neue Techniken und Fortschritte) veröffentlicht, der zunehmend auf Interesse – gerade bei Elektroautofahrern – stoßen dürfte:
- AvD stellt europaweite Studie der FIA vor - Verbraucher wollen Kontrolle über Fahrzeugdaten behalten – FIA und AvD fordern fairen und transparenten Wettbewerb der Anbieter
Der Automobil-Dachverband Federation Internationale de l’Automobile FIA hat 12.000 Personen in der Europäischen Union EU zu elektronisch vernetzten Fahrzeugen befragt. Verbraucher haben danach ein hohes Interesse an Vernetzung, sprechen sich aber auch klar für den Schutz ihrer Daten im und zwischen vernetzten Fahrzeugen aus. Die Studie ergab, dass die neue Technik nur unter diesen Bedingungen akzeptiert wird.
Beeindruckende 91% der Befragten sprechen sich für die Abschaltbarkeit von Vernetzungsfunktionen im eigenen Fahrzeug aus. Weitere 76% wollen die Zustimmung zum Sammeln und der Weitergabe von Fahrzeugdaten jederzeit widerrufen können. Im Falle eines Unfalls will eine ebenfalls große Mehrheit frei entscheiden dürfen, welche Werkstatt den eigenen Wagen reparieren darf.
Verbraucher sind sehr besorgt über die nicht abgestimmte Weitergabe (88% der Befragten) und eine kommerzielle Nutzung (86%) von persönlichen Daten, im Bewusstsein, dass Daten in vernetzten Fahrzeugen jederzeit aufgezeichnet oder „gehackt“ werden können. Deshalb glauben auch 95% der Befragten, dass der Gesetzgeber in diesem Bereich tätig werden müsse, um ihre Rechte an persönlichen Daten und denen in gefahrenen Fahrzeugen zu schützen.
Der FIA Region I Generaldirektor, Jacob Bangsgaard, führt aus: „Die Verbraucher haben ihre Interessen klar herausgestellt: Sie sind bereit, vernetzte Fahrzeuge anzunehmen, wenn die Bedingungen stimmen. Sie erwarten einen starken Schutz ihrer persönlichen Daten, der eine informierte Einwilligung zur Aufzeichnung und Nutzung der Fahrzeugdaten einschließt. Datenschutz ist ein sehr wichtiger Gesichtspunkt im gesamten Online-Universum. Es wird Zeit, das auch im Bereich der Mobilität umzusetzen. Wir fordern die Verantwortlichen auf, bestehende gesetzliche Bestimmungen wie etwa eCall, Fahrzeugreparatur oder Reparaturinformationen zu nutzen, um Datenschutz voranzubringen. Verbrauchern muss fairer Wettbewerb und die freie Wahl von Serviceanbietern ermöglicht werden. Es ist an der Zeit, dass die Gesetzgeber die Verbraucherrechte im Zusammenhang mit vernetzten Fahrzeugen festlegen.“
Bereits im Herbst 2015 hatte die FIA aufgezeigt, welche Daten aktuelle Fahrzeugmodelle aufzeichnen und übertragen. Untersucht wurden zwei Fahrzeuge, eines mit konventionellem und eines mit elektrischem Antrieb. Zusätzlich zur Erstellung von Fahrerprofilen sind die Fahrzeuge in der Lage, Daten wie etwa den Standort oder die gefahrene Strecke zusammen mit persönlichen Informationen aus Smartphones aufzuzeichnen und an den Hersteller des Wagens zu übertragen. Ebenfalls veröffentlicht wurden die vorläufigen Resultate der Befragung.
Darauf beruhend startete die FIA zusammen mit ihren Mitgliedsclubs, darunter der AvD, die Kampagne „My Car My Data“. Sie soll für den Schutz von Fahrzeugdaten sensibilisieren, zu gesetzgeberischen Maßnahmen dafür und für faire Bedingungen bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit vernetzten Fahrzeugen aufzurufen.
Die Kampagne fordert:
Datenschutz Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass der Fahrer die Hoheit über seine persönlichen Daten behält und eine informierte Einwilligung über die Verwendung seiner Daten geben kann.
Freie Wahl Fahrer müssen jederzeit die freie Wahl über jede Art von Dienstleistungen rund um ihr Fahrzeug und ihre Mobilität haben.
Fairer Wettbewerb Jeder Wettbewerber muss das Recht haben, sichere Produkte und Dienstleistungen anbieten zu dürfen.
Der 1899 als Deutscher Automobilclub DAC gegründete AvD ist als traditionsreichster Automobilclub hierzulande Mitbegründer des Weltverbandes FIA (seit 1904) und von Anbeginn maßgeblich für Verkehrssicherheit, Tourismus und Sport engagiert. Er vertritt die Belange von 1,5 Millionen Mitgliedern und Kunden in allen Bereichen der Mobilität.
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Der Termin für die Jubiläums-Tour de Ruhr steht jetzt fest
Die 25. Tour de Ruhr hat jetzt einen Termin: 5. bis 7. August 2016.
Basislager wird wieder die Ökologiestation in Bergkamen sein.
Einladung und Programm hier zum Anschauen und Herunterladen: TdR2016 Einladung
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Die 10. Solarchallenge Münsterland startet wieder in Lüdinghausen

Am Schloss Nordkirchen: bei der Solarchalleng des EL-Teams sind die ELs immer wieder gern gesehen. Auf geeignete Ladehalte wird geachtet. Strecke bis Bocholt ca. 70 km.
Der Termin für die 10. Solarchallenge des EL-Team Münsterland steht: 15. bis 17. April 2016. Unterkunft (Aula) und Verpflegung (Mensa) wieder im Cani in Lüdinghausen, Freitagabend Pizza, Samstag Tour nach Bocholt zum Textilmuseum, organisierte Ladestellen auch auf dem Weg, abends Grillen und Klönen, Sonntagmorgen Spontanausflug in die Umgebung. Strom und Unterkunft am Cani frei, Essen (2x Frühstück, 1x Grillen) preiswert und gut wie immer. 3 Hotels in der Innenstadt, Hotel No. 11 direkt an der kostenlosen Ladesäule der Stadt. Anmeldung bis Anfang April erwünscht. Willkommen in Lüdinghausen, der E-Metropole im Münsterland (Suny-Cani-Team seit 1999, gefördert von Rüschkamp), wo E-Autos jetzt kostenlos parken.

Parade der Elektroautos 2014 an der Burg Lüdinghausen. Unsere Autos sind inzwischen erwachsen geworden: vom CityEL bis zum Tesla Model S ist alles dabei.
Die Gesamtstrecke bis Bocholt beträgt etwa 70 km, in Merfeld ist ein Ladehalt, bis dahin sind es gut 25 km. Wer dann länger laden muss, kann von Merfeld bis Bocholt bei anderen mitfahren und sein Fahrzeug voll geladen auf dem Rückweg wieder mitnehmen.
Bitte meldet Euch bald an, entweder als Kommentar oder per E-Mail an Bernd (canilin@gmail.com) oder als Facebook-Nachricht bei isor.ev.
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Die ISOR zeichnet Pioniere für Ladestellen aus
Der „Goldesel“ ist in Grimms Märchen eine Belohnung für besondere Leistung. Es ist nämlich ein ganz besonderer Esel. Wenn man zu dem sagt: „Bricklebrit – Esel streck dich!“, dann fallen vorne und hinten Goldstücke heraus.
Ganz so gut läuft es im Moment mit der Elektromobilität nicht, wer aber Ladestellen für seine Kunden anbietet, lockt eine ganz bestimmte Klientel in seinen Betrieb. Dass Kundinnen und Kunden mit Elektroautos immer mehr werden, verkünden alle Medien, auch wenn es langsamer geht als erhofft.
Das Anbieten von Strom in firmeneigenen Ladestellen stellt hoffentlich bald eine Win-Win-Situation dar, von der Elektroautofahrer und Gewerbetreibende profitieren.
Der ESEL steht gleichzeitig symbolisch für Essen, Schlafen, Einkaufen, Laden, das Laden muss nach Meinung der ISOR da geschehen, wo sich die Fahrer sowieso aufhalten, also bei Gaststätten, Hotels, Geschäften und anderen Betrieben.
Vorreiter, die sich schon frühzeitig um ein Angebot von Ladestellen gekümmert haben, zeichnet die ISOR momentan mit einer Urkunde aus, die der Goldesel mit der Steckdose ziert. Wir bedanken uns so für die Pioniertat und wünschen mit der Förderung der Elektromobilität auch geschäftlichen Erfolg!
Bisher wurden ausgezeichnet:
- Die Stadt Dortmund (Oberbürgermeister und Mitarbeiter)

Gerd Petrusch übergab die Auszeichnungsurkunden an Frau Bonan und Herrn Pommerenke, beide Mitarbeiter in der Dortmunder Stadtverwaltung
- Das Autohaus Rüschkamp in Dortmund, stellvertretend auch für die Standorte Lüdinghausen, Lünen, Selm und Werne
- „Ihr Bäcker Schüren“ in Hilden, stellvertretend auch für die Filialen in Langenfeld und Mettmann. Erwähnenswert noch das wöchentliche „Hildener E-Mobilisten Frühstück Hebdo“ immer samstags ab 9:30 Uhr
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