Der bsm, unser Dachverband seit nunmehr fast 25 Jahren, analysiert den Koalitionsvertrag.
Andreas Michael Reinhardt hat sich eingehend mit dem Koalitionsvertrag beschäftigt. Mit der Bildung des neuen Kabinetts beginnt nun das Regieren. Welche Richtung die Politik einschlägt, und wieviel wohl von den Vorhaben aus dem Koaltitionsvertrag im Tagesgeschäft übrig bleiben wird, beleuchtet dieser Beitrag des BSM-Vorstands.

I. Neue Regierung, neuer Koalitionsvertrag, was nun?
Deutschland hat im September den 18. Bundestag gewählt und ein neuer Koalitionsvertrag wurde im November zwischen Unionsparteien und SPD unterschrieben. Das Thema Elektromobilität wurde zur Überraschung Vieler breit ausgeführt. Erstmals erwähnt in einem Koalitionsvertrag wurde das Thema „Elektromobilität“ 2009 zwischen CDU/CSU und FDP. Unter der Überschrift “Energieforschung, Speicher und Mobilität“ formulierte damals die Regierung Merkel II ihre Absicht, “eine breit angelegte und technologieoffene Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie“ zu entwickeln, welche „alle alternativen Technologien und Energieträger berücksichtigen“ soll. Zudem solle sich Deutschland zum „Leitmarkt“ der Elektromobilität entwickeln, hieß es.
Im Dezember 2013 darf man durchaus die Frage stellen, ob in Deutschland für Europa und international ein „Leitmarkt Elektromobilität“ im Entstehen ist oder man gar von „Leitanbieterschaft“ deutscher Unternehmen im Weltmarkt Elektromobilität sprechen kann?
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