Dietrich Koch widerspricht! GROKO bremst Windkraft aus!
Sehr geehrte Redakteure,
so geht es nicht weiter, das wäre das Letzte, wenn wir uns diese Lügengeschichten, Verdrehungen und Propaganda-Meldungen gegen die EE unwidersprochen gefallen lassen müssten.
Es geht um den Kommentar von Martin Ellerich (WN/IVZ) sowie dessen Darstellungen zum gleichen Thema in der vergangenen Woche.
Als Leserbrief wäre mein nachfolgender Text sicherlich zu lang. Aber im Sinne der Sache und Dringlichkeit ist diese Ausführlichkeit erforderlich.
Wäre es nicht möglich, eine Richtigstellung – vielleicht in noch ausführlicherer Form – z.B. bezüglich der unkompetenten „Expertengruppe“ der Bundesregierung, deren Federführung Prof. Harhoff von zahlreichen EEG-Experten als blamabel dilettantisch beschrieben worden ist.
Typisch auch ist dabei immer, dass die Großstromkonzerne – hier RWE – jetzt unter ihrer eigenen Misswirtschaft leiden und dies den Erneuerbaren Energien anlasten: RWE hat mit seiner nur noch 10%-igen Stromsparte in den vergangenen Jahren riesenhafte Gewinne gemacht, die 300% über den Gewinnen der Normalwirtschaft gelegen haben. Die RWE-Aktionäre haben in den vergangenen Jahren bis zu 17%-ge Dividenden verdient (auch Ibbenbüren und Landräte). Dabei mussten die Strompreise zu Lasten der Verbraucher ständig steigen.
Wenn jetzt deswegen dem RWE die Kunden weglaufen, dann hat das mit den EE so gut wie nichts zu tun. Auch die Großdemonstrationen in Berlin und in den Landeshauptstädten gegen die mit den Stromkonzernen abgestimmte Energiepolitik haben wieder enorm zugenommen, weil die Mehrheit unserer Bürger (seit Jahren zwischen 70 und 85%) für den sauberen Strom und gegen die Klima- und Umweltschädigungen durch die Fossilenergien eingetreten sind und weiter eintreten.
Im Folgenden der aufs Wichtigste gekürzte Text:
Freundliche Grüße
Dietrich Koch, Wellenweg 21, 49497 Mettingen
Tel.: 05452-98411
Mail: dh.koch@osnanet.de
Ministerpräsident Seehofer verbietet in Bayern den Bau neuer Windräder durch die Erhöhung der Mindestabstände zur Wohnbebauung auf 2 km.
Das soll der Beitrag Bayerns zur Energiewende sein: Abstände von 2000 m zu Häusern: das bedeutet das Aus für den bisher erfolgreichsten Zuwachs an klimafreundlicher und entsorgungskostenfreier Stromerzeugung. Dann wird der Strom erst richtig teuer.
Damit dies durchsetzbar wird, lässt die GROKO genauso schnell wie für die beispiellose Erhöhung der Gehälter aller gewählten Volksvertreter um 10% eine eigene Öffnungsklausel über die Bühne gehen. Die Bundesregierung beabsichtigt, eine Länderöffnungsklausel für Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Wohngebäuden ins Baugesetzbuch aufzunehmen. Damit soll den Ländern die Berechtigung eingeräumt werden, die Privilegierung für Windenergieanlagen im Außenbereich von der Einhaltung höhenbezogener Abstandsregelungen abhängig zu machen. Die Bundesländer sollen zwischen Wohnbebauung im Innenbereich und im bebauten Außenbereich unterscheiden und sogar unterschiedliche Abstände für bestimmte Teile ihres Landesgebiets festlegen können.
Konkrete Höchstgrenzen für die Abstandsregelungen sieht der Gesetzentwurf nicht vor. In der Begründung des Entwurfs wird aber auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verwiesen. Danach sind die berührten öffentlichen und privaten Belange in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Das soll für den fortlaufenden Ausbau der erneuerbaren Energien, den Schutz des Landschaftsbildes und die Anwohnerinteressen gelten. Allerdings sollen landesrechtliche Regelungen keine Anwendung auf Flächen finden dürfen, die in Flächennutzungsplänen oder Regionalplänen als Gebiete für Windenergie bereits ausgewiesen sind. Gleiches soll für solche Flächennutzungspläne und Raumordnungspläne gelten, die gerade aufgestellt werden und die Ausweisungen für Windkraft vorsehen, wenn diese Planungen vor dem 16. Dezember 2013 ortsüblich bzw. öffentlich bekannt gemacht wurden, dem Tag vor der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages der schwarz-roten Koalition. Dadurch soll das schutzwürdige Vertrauen auf den Bestand der Rechtslage geschützt und vermieden werden, dass solche Planungen obsolet werden. Über diese bundesrechtliche Einschränkung sollen sich die Länder nicht hinwegsetzen können.
Mit ihrer Kritik am EEG liegt die Expertenkommission „Forschung und Innovation“ völlig daneben. Sie begründet in ihrem zweiseitigen Gutachten die angeblich fehlende Innovationsentwicklung mit den gestiegenen Kosten der EEG-Umlage. Dies ist der völlig falsche Maßstab. Wenn schon Innovationskraft beurteilt werden soll, muss man z.B. die Stromgestehungskosten in den Blick nehmen. Diese sind bei der Photovoltaik seit der Einführung des EEG um das fünffache gesunken.
Innovationskraft misst sich auch daran, ob neue Produkte realisiert werden. Typische Windkraftanlagen lieferten vor dem Jahre 2000 gerade mal 0,6 Megawatt Strom, heute gibt es Anlagen mit 7,5 Megawatt und Biogas ist heute technologisch nicht mehr zu vergleichen mit den Anlagen aus den neunziger Jahren. Strom aus tiefer Geothermie und von Offshore-Windkraftanlagen ist heute gewinnbar, was vor 15 Jahren noch gar nicht möglich war.
Die Produktentwicklungen und deren Effizienzsteigerungen sind nicht aus heiterem Himmel gefallen, sondern gehen zurück auf Investitionen in Erneuerbare Energien, die erst mit dem EEG wirtschaftlich rentabel möglich wurden.
Nicht jede Innovation lässt sich durch ein Patent sichern. Der Forschungsansatz der Expertenkommission, die fehlende Innovationswirkung auf die geringe Anzahl von Patente zurückzuführen, ist daher mehr als fragwürdig und weltfremd. Wer wie Prof. Harhoff glaubt, die Innovationsentwicklung der Erneuerbaren Energien nur auf Patentanmeldungen hin beschreiben zu können, muss sich Fragen nach seiner wissenschaftlichen Kompetenz gefallen lassen.
Heftigen Widerstand bekommen die Gutachter der Bundesregierung sogar aus Forschung und Wissenschaft selbst. So haben die Wissenschaftler des Forschungsverbundes Erneuerbare Energien (FVEE) belegt, dass die Expertenkommission selbst bei der Patentanalyse schlampig gearbeitet hat.
Auch bei den Auswirkungen auf den Klimaschutz reden die Mitglieder der Expertenkommission den Energiewende-Skeptikern nur nach dem Mund. Beim Umbau auf eine klimaverträgliche Energieversorgung muss vom Ende her gedacht werden: Mit der Umstellung auf 100% Erneuerbaren Energien wird es faktisch keine energiebedingten CO2-Emissionen mehr geben. Wenn auf diesem Wege Atomkraft vor allem durch Kohle ersetzt wird, steigen zunächst die Treibhausgasemissionen. Diese Auswirkung ist aber keinesfalls auf die Struktur des EEG zurückzuführen, sondern auf eine fehlgeleitete Energiepolitik der letzten Bundesregierung.
Dabei hat doch der Ausbau der Erneuerbaren Energien bereits zur Abschaltung von fossilen Kraftwerken geführt. Aufgrund der Merit-Order wurden zunächst Gaskraftwerke vom Markt verdrängt und jetzt werden bereits die Stilllegungen vieler Steinkohlekraftwerke angekündigt. Wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien sukzessiv weitergeführt, werden am Ende auch die besonders klimaschädlichen Braunkohlekraftwerke überflüssig.
Würden die heute in Deutschland installierten Anlagen aus Erneuerbaren Energien mit fossil befeuerten Techniken Energie liefern, würden die deutschen CO2-Emissionen um etwa 130 Millionen Tonnen CO2 höher liegen. Deshalb ist es absurd, den Erneuerbaren Energien die Klimaschutzwirkung abzusprechen. Steigende Emissionen trotz wachsenden Anteils Erneuerbarer Energien im Strommix sind nur ein Übergangsphänomen und stellen mitnichten eine tragfähige Argumentation gegen das EEG dar.
Dietrich Koch